Klischee oder Wahrheit? Immobilieneigentümer treffen eine gute Altersvorsorge, da sie keine Miete bezahlen müssen. Tatsächlich ist der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung eine lukrative Form der Absicherung fürs hohe Alter. Allerdings sollten Immobilieneigentümer stets darauf achten, Rücklagen für etwaig anstehende Instandhaltungen zu bilden. Weitere Verpflichtungen kommen auf Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften zu. Diese Eigentümer von Wohnungen müssen sich mit anderen Miteigentümern einigen. Doch worauf müssen Immobilieneigentümer im Einzelfall achten?
Inhaltsverzeichnis
Rücklagen zur Instandhaltung der Gebäude frühzeitig anlegen
Ganz gleich, ob Immobilieneigentümer ein Haus oder eine Wohnung besitzen – es gilt, schon frühzeitig Rücklagen für Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen zu bilden. Ebenso wichtig ist es, die richtigen Versicherungen abzuschließen, um im Schadensfall keine finanziellen Einbußen zu riskieren. Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft sollten frühzeitig damit beginnen, mit anderen Immobilieneigentümern Arrangements zu treffen und auf eine ordnungsgemäße Verwaltung Acht zu geben. Diese Aufgabe sollte eventuell von einer professionellen Hausverwaltung übernommen werden. Besitzer einer Eigentumswohnung gehören automatisch der WEG – einer Wohnungseigentümergemeinschaft – an. Grundlage dieser Gemeinschaft ist eine Teilungserklärung, die Ansprüche auf Anteile der Immobilie für jeden einzelnen Wohnungseigentümer regelt. Mitglieder dieser WEGs haben Rechte und Pflichten, die aus der Teilungserklärung sowie Gemeinschaftsordnung hervorgehen.
Spezielle Pflichten für Wohnungseigentümer
Die sogenannte Verwalterpflicht ist eng mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft verbunden. Diese Aufgabe kann zwar in der Theorie auch durch einen Immobilieneigentümer übernommen werden. Doch in der Praxis empfiehlt sich diese Regelung nicht, betonen Immobilienmakler. Aus dem Grund sollten Immobilienmakler schon bei der Vermarktung einer Eigentumswohnung darauf hinweisen, dass die Rechtlage zur Wohnungseigentümergemeinschaft relativ komplex und kompliziert ist. Ebenso wie Mieter müssen Eigentümer einer Wohnung für alle regelmäßig für die Wohnung anfallenden Kosten aufkommen. Allerdings sind diese Betriebskosten höher als bei einer klassischen Mietwohnung. Schließlich müssen Immobilieneigentümer Kosten übernehmen, um die sich Mieter nicht kümmern müssen. Diese finanziellen Aufwendungen betreffen in erster Linie Rücklagen zur Instandhaltung der Objekte sowie Kosten für die Hausverwaltung.
Worauf müssen Eigentümer eines Hauses achten?
Wer anstatt einer Eigentumswohnung ein Haus kauft, muss nicht die Dienste eines Hausverwalters in Anspruch nehmen. Allerdings müssen sich Hauseigentümer um den organisatorischen Aufwand selbst kümmern, der bei Wohnungseigentümergemeinschaften von den Verwaltern übernommen wird. Bereits in ersten Gesprächen mit einem Immobilienmakler sollten die Experten darauf aufmerksam machen, welche Verpflichtungen auf Hauseigentümer in spe zukommen. Teil dieser Beratung ist es, auf die Notwendigkeit von Wohngebäudeversicherungen (Gebäudeversicherung - Alle Fakten) oder Elementarschadenversicherungen hinzuweisen. Weitere Policen sind für Immobilieneigentümer erforderlich, die die Häuser und Wohnungen über eine Bank finanzieren. Verstirbt der Partner und entfällt dessen Einkommen, sollten Policen einer finanziellen Notlage entgegenwirken. Eine interessante Option ist eine Restschuldversicherung, die jedoch nur bedingt empfehlenswert ist. Eine andere Lösung ist die Risikolebensversicherung. Bei dieser Form der Police zahlen Versicherungsgesellschaften bei Eintritt des Todesfalls bis zu einem bestimmten Alter eine vereinbarte Summe aus. Weiteres Hauptaugenmerk gilt dem Kreditvertrag. Läuft die Zinsfestschreibung eines Darlehens nach einem bestimmten Zeitraum aus, sollten sich Immobilieneigentümer frühzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Diese Anschlussfinanzierung muss jedoch nicht zwangsläufig über die zu finanzierende Hausbank abgeschlossen werden. Immobilieneigentümer von Häusern oder Wohnungen sind gut beraten, Angebote mehrerer Kreditinstitute einzuholen. Möglicherweise profitieren die Immobilienbesitzer bei einem Vergleich von besseren Konditionen.
Pflichten von Hauseigentümern
Zusätzlich sollten Eigentümer eines Hauses bedenken, dass sie spezielle Pflichten einhalten müssen. Ein Leitfaden für diese Verpflichtungen bietet die EnEV, die Energiesparverordnung. Ebenso interessant ist die Option, effektiv Steuern zu sparen. Immobilieneigentümer eines denkmalgeschützten Objekts (Denkmalschutz - Das müssen Sie beachten) sind beispielsweise berechtigt, Sanierungen der Häuser über die Denkmalschutzabschreibung steuerlich geltend zu machen. Zusätzlich steht es Eigentümern eines "normalen" Gebäudes frei, Handwerkerrechnungen auf der Steuererklärung geltend zu machen.
Vermietete Immobilien - Was sollten Eigentümer beherzigen?
Vermietet ein Eigentümer ein Haus oder eine Wohnung, sollten Betroffene auf verschiedene Aspekte achten. Beispielsweise sollten die Immobilieneigentümer im Zweifelsfall einen Immobilienmakler beauftragen, um einen seriösen und zahlungsfähigen Mieter zu finden. Mittlerweile ist in vielen Großstädten die Mietpreisbremse (Mietpreisbremse - Alles Wissenswerte) gültig. Diese Regelung legt ein Maximum für die Miethöhe fest, die Wohnungs- und Hauseigentümer bei einer Neuvermietung einfordern dürfen. Wer den Wohlfühlfaktor im eigenen Haus oder der Wohnung steigern möchte, sollte seinem Geschmack und der Kreativität freien Lauf lassen. So sind alte Möbel beliebte Ausstattungsdetails, die Wohnräumen individuellen Charme verleihen. Insbesondere für Hauseigentümer ist es wichtig, viel Zeit und Liebe in die Gestaltung des Gartens zu investieren.