Steigende Mietpreise belasten Millionen an deutschen Haushalten. Dennoch haben es die meisten Mieter bislang geschafft, mit ihren Zahlungen nicht in Verzug zu geraten. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts nunmehr belegen, ist der Anteil vo eine professionelle Schuldnerberatung aufsuchenden Personen aufgrund von Mietschulden in den vergangenen Jahren zwar leicht gesunken. Dennoch gibt es eine besorgniserregende Tendenz, da Ostdeutsche wesentlich häufiger von Mietschulden betroffen sind als Westdeutsche. Außerdem bestätigen Schuldnerberatungen: Mietschulden sind häufig das letzte Alarmsignal einer drohenden Verschuldung.
Rückgehende Zahlen, jedoch nicht für alle Regionen
Während sich 2014 noch 22,8 Prozent aller Teilnehmer von Schuldnerberatungen mit der Bitte um Unterstützung zur Begleichung von Mietverbindlichkeiten an die Experten wandten, ist diese Zahl bis 2016 und 2018 leicht gesunken. Im Jahre 2016 reduzierte sich der Anteil auf 21,6 und zwei Jahre später sogar auf 21,3 Prozent. Auf ähnliche Tendenzen verweist Vonovia als größter Wohnungskonzern Deutschlands. Zudem weist das Deutsche Wohnen – die Nummer zwei der Branche – ebenfalls auf eine abnehmende Anzahl der Mietschuldner hin. Beide Organisationen wollen zwar keine konkreten Zahlen benennen. Dennoch erscheint die Entwicklung zumindest im ersten Moment positiv. An den wichtigsten Gründen für die Überschuldung habe sich in den vergangen Jahren nichts geändert. Nach wie vor sind Verluste des Arbeitsplatzes, Scheidungen, schwere Erkrankungen oder ein Tod nahestehender Personen die häufigsten Auslöser.
Eine eklatante Kluft zwischen Ost und West
Zum ersten Mal verwies das Statistische Bundesamt im Vorjahr auf eine Überschuldungs-Kluft zwischen Ost- und Westdeutschland. So nahm in den neuen Bundesländern – einschließlich Berlin – nahezu jeder Dritte eine Schuldnerberatung aufgrund bestehender Mietschulden in Anspruch. Im Gegensatz dazu war in den alten Bundesländern nur knapp jede fünfte überschuldete Person von diesem Problem betroffen. Die Mietschulden der im Osten beratenen Personen belief sich auf durchschnittlich 1.147 Euro. Damit waren die Beträge um 46 Prozent höher als in Westdeutschland, in dem sich die Mietschulden auf durchschnittlich 786 Euro beliefen. Damit betrugen die ausstehenden Verbindlichkeiten in den neuen Bundesländern auf 2,7 Monatsmieten. Der Vorwert war nur 1,5 Monatsmieten hoch. Im bundesweiten Vergleich nehmen Mietschulden einen Anteil von rund drei Prozent der durchschnittlichen Gesamtschulden der Beratenen im Wert von 29.008 Euro ein.
Treten Mietschulden auf, wird es ernst
Die weitgehend unerhebliche Rolle der Mietschulden in der Schuldenstatistik begründen Experten der Deutsche Wohnen damit, dass die Mietschulden für Betroffene zumeist das letzte Alarmsignal sind. Hierzulande ist Miete zumeist der letzte Posten, den Betroffene nicht mehr zahlen können. Hinzu kommt, dass Mietschulden in vielen Fällen durch das Sozialamt getragen oder durch Ratenzahlungen zurückgezahlt werden können. Initiativen wie die Deutsche Wohnen beugen dem Problem zusätzlich vor, indem Wohnberater die Mieter direkt kontaktieren, falls diese die Miete nicht entrichtet haben. Schließlich mangelt es vielen Betroffenen schlichtweg an der nötigen Energie, um sich diesem Problem zu stellen. Erschwerend kommt die Entwicklung der Mietpreise hinzu, die Verbraucherschützern vor allem in Ballungszentren Sorgenfalten aufs Gesicht zaubert.
Zu hohe Mieten, ein zu geringes Nettoeinkommen
Eigentlich sind Mietkosten für deutsche Haushalte angemessen, wenn deren finanzieller Aufwand maximal ein Drittel des Nettoeinkommens beträgt. Allerdings zeichnen sich immer häufiger Tendenzen ab, bei denen sich Mietkosten auf die Hälfte oder einen noch höheren Anteil des Nettoeinkommens belaufen. Deshalb sind Betroffene gut beraten, sich im Falle einer Verschuldung so zeitig wie möglich an eine Beratungsstelle zu wenden. Damit appellieren Verbraucherschützer an die Vernunft Betroffener, da Wohnen schlichtweg „existentiell“ ist. Auf Hilfe dürfen beispielsweise Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II hoffen. Diese Personengruppen können unter gewissen Umständen einen Antrag auf Mietschuldenübernahme stellen. Eine etwaige Auszahlung erfolgt in Form eines Darlehens oder als Beihilfe. Sind Menschen aufgrund ihres geringen Lohns nicht zur Begleichung der Mietkosten in der Lage, sollte der nächste Weg zum Sozialamt führen. Berechtigte Personen könnten in diesem Fall einen Antrag auf Mietschuldenübernahme stellen.