Schimmel in der Wohnung oder einem Haus kann auf verschiedene Ursachen zurückgeführt werden. Insbesondere in der kalten Jahreszeit ist die Gefahr groß, dass sich die unschönen Pilze in der Wohnung oder dem Haus ausbreiten. Deshalb ist jetzt besondere Vorsicht gefragt. Neben falschem Heizen oder Lüften können Sanierungs- und Baumängel oder undichte Wasserleitungen für die Misere verantwortlich sein. Ist die Luft in den Innenräumen oder sind ganze Gebäudeteile auf Dauer zu feucht, finden die gesundheitsschädlichen Sporen beste Bedingungen vor, um sich auszubreiten. Doch mit bestimmten Maßnahmen kann der Ausbreitung von Schimmelsporen entgegengewirkt werden.
Gesundheitliche Begleiterscheinungen bei Schimmelbefall
Herrscht in der Luft eine hohe Konzentration an Schimmelsporen vor, lösen die Stoffe insbesondere bei Allergikern und empfindlichen Menschen gesundheitliche Beschwerden aus. Reizhusten, Atembeschwerden oder gar Asthma sind die Folge. Schlimmstenfalls können die gefährlichen Pilze sogar Infektionen verursachen. Um diese Negativfolgen zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass Schimmel effizient und dauerhaft entfernt wird.
Unterschiedliche Ursachen für die Schimmelbildung
Damit sich Schimmelsporen ausbreiten können, benötigt der Pilz eine feuchte Umgebung. In einigen Fällen ist der Grund für die Entstehung des Schimmels offensichtlich. Bildet sich der schimmelige Bereich direkt an der Duschwanne oder neben einer Wasserleitung heraus, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine undichte Wasserleitung für das Problem verantwortlich. Es bedarf einer Reparatur, um das Feuchtigkeitsproblem zu beheben. Eine andere Ursache sind Baumängel, durch die Feuchtigkeit in die Bausubstanz eindringen kann. In der Folge bildet sich Schimmel heraus. Als kritische Punkte gelten insbesondere Anschlüsse von Bauelementen und Anbauten, die mit der Fassade verbunden sind. Wurden Arbeiten in diesem Bereich nicht fachgerecht durchgeführt, besteht eine hohe Gefahr der Schimmelbildung am Fenster oder der Balkontür. Deshalb ist es besonders wichtig, auf diese Bereiche zu achten.
Mythen rund um die Dämmung und Entstehung von Schimmel
Viele Menschen vertreten den Irrglauben, dass auch eine nachträgliche Wärmedämmung zu vermehrter Schimmelbildung führen kann. Insbesondere der Innendämmung wird dieser Effekt nachgesagt. Aussagen des Umweltinstituts München zufolge ist diese Aussage jedoch komplett falsch. Wärmedämmung verursacht keinen Schimmel. Gefährlich ist allerdings, wenn eine zu schwache Wärmedämmung auf einen hohen Feuchtigkeitsgehalt in einem Raum trifft. An kühlen Wänden verbleibt der in Luft enthaltene Wasserdampf dann als Tauwasser. Dadurch besteht ein erhöhtes Risiko für die Schimmelbildung. An Außenwänden angebrachte Wärmedämmung begünstigt hingegen warme Wandflächen. Dadurch wird die Bildung von Feuchtigkeitsansammlungen eingeschränkt. Tritt Schimmel als Resultat von energetischen Sanierungsmaßnahmen auf, ist an dem Objekt vermutlich ein Planungsfehler unterlaufen. Dieser Fall tritt unter anderem dann ein, wenn die Isolierung der Fassade nicht mit dem Lüftungskonzept harmoniert. Unterlaufen bei der Montage Ausführungsfehler, ist die Gefahr für Schimmelbildung ebenfalls erhöht. Eine Verbesserung der Dämmung selbst trägt aber eigentlich nicht zur erhöhten Schimmelbildung bei.
Das Hygrometer: ein aussagekräftiges Instrument zur Messung der Raumluftfeuchte
Geben Bewohner eines Hauses oder der Wohnung auf den Feuchtigkeitsgehalt der Innenraumluft Acht, können Mieter und Immobilienbesitzer durch Eigeninitiative Schimmel entgegenwirken. Eine wichtige Voraussetzung im Kampf gegen Schimmel ist eine ausreichende Lüftung. Ein wichtiges Instrument ist ein Hygrometer, das der Messung der Raumluftfeuchte dient. Eine Faustregel besagt, dass eine Grenze von 60 Prozent an Luftfeuchtigkeit auf dem Hygrometer maximal kurzfristig überschritten werden sollte. Diese Hygrometer tragen durch diese Angabe zur Kontrolle der Luftfeuchte in einem Raum bei. Kostenpunkt: etwa 10 bis 30 Euro.
Weniger Schimmel durch eine Lüftungsanlage
Das Problem der richtigen Lüftung entfällt in all den sanierten Wohnungen und Häusern, in die bereits eine zentrale Lüftungsanlage integriert ist. Diese Anlage sorgt dafür, dass ein regelmäßiger Austausch der Innenraumluft erfolgt und feuchte Luft nach außen transportiert wird. Ist keine Lüftungsanlage vorhanden, ist ein mehrmaliges Stoßlüften pro Tag erforderlich. Diese Stoßlüftung funktioniert, indem zwei gegenüberliegende Fenster weit geöffnet werden, so dass der aufkommende Luftzug einen Austausch der Innenraumluft herbeiführt. Zudem ist es wichtig, dass auch selten oder gar nicht genutzte Räumlichkeiten nicht zu sehr auskühlen. Die Innentemperatur sollte zur kalten Jahreszeit niemals weniger als 16 Grad betragen. Für Wohnräume werden Temperaturen von 19 bis 21 Grad empfohlen. Werden diese Temperaturen unterschritten, ist die Gefahr einer Auskühlung vor allem in unsanierten Gebäuden hoch. Die Folge: es besteht ein erhöhtes Risiko für Tauwasser und eine damit verbundene Schimmelbildung.
Kampf gegen Schimmel: zu den richtigen Mitteln greifen
Wer Schimmel in den eigenen vier Wänden den Kampf ansagen möchte, trifft mit alkoholischen Hausmitteln wie Brennspiritus oder Schimmelentfernern aus dem Einzelhandel eine gute Wahl. Im Gegenzug raten Experten von Schimmelentfernern ab, die Natriumhypchlorid enthalten. Stoffe mit sogenannter Chlorbleiche bekämpfen zwar die Schimelspuren, belasten jedoch zugleich die Atemwege. Wichtig ist es, bei der Schimmelbekämpfung generell Schutzkleidung wie einen Atemschutz und Gummihandschuhe zu tragen, um einen Hautkontakt mit den Chemikalien zu vermeiden. Allerdings sollte man bei einer Nutzung der Chemikalien bedenken, dass Schimmelentferner niemals die eigentliche Ursache beseitigen. Da ausschließlich das oberflächliche Problem bekämpft wird, sollten nur kleinere Flecken mit einer Größe von maximal einem halben Quadratmeter durch diese Wirkstoffe behandelt werden.
Was tun bei Schimmel: Rechte der Mieter
Insbesondere Mieter sollten darauf bestehen, die Ursache der Schimmelbildung professionell abklären zu lassen. Anderenfalls ist die Gefahr sehr hoch, dass die Schimmelsporen früher oder später wieder auftreten. Grundsätzlich wird ein Befall mit dem Pilz sogar als Mietmangel eingestuft, den Mieter nicht hinnehmen müssen. Einerseits dürfen Mieter die Beseitigung des Schadens einfordern. Andererseits haben Betroffene das Recht, je nach Ausmaß eine Kürzung der Miete zu verlangen. Die Mietminderung darf bei Schimmelbefall maximal 20 Prozent betragen. Dieser Fall gilt natürlich nicht, wenn der Grund für die Schimmelbildung durch Vermieter verursacht wurde. Die eigentliche Ursache lässt sich allerdings zumeist nur durch Unterstützung eines Gutachters ermitteln. Tritt Schimmel in einer Wohnung oder dem Haus auf, dürfen Vermieter vom Mieter einfordern, dreimal pro Tag zu lüften. Erfüllt der Mieter die Verpflichtungen und wird Problem mit dem Sporenbefall nicht behoben, müssen Vormieter möglicherweise eine zusätzliche Entlüftungsvorrichtung einbauen. Diese Verpflichtung geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg mit dem Aktenzeichen 20 C 234/13 hervor.