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SPD plant Verbot der Umlage der Grundsteuer auf Mietzahlungen

Könnte die SPD ihre Pläne durchsetzen, sollten Vermieter die Grundsteuer zukünftig allein bezahlen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Immobilieneigentümer die Abgabe in Zukunft nicht mehr auf Mieter umlegen dürfen. Diesen Standpunkt nahmen Bund und Länder als Anlass, um sich über grundsätzliche Fragen für eine Grundsteuer-Reform zu einigen. Der Haupttenor steht fest: durch diese Reform sollten Mietern keine weiteren Mehrbelastungen auferlegt werden. Fraktionsmanager Carsten Schneider von der SPD plädierte gegenüber der Rheinischen Post für eine Neuregelung, die sich gegen einen Nebenkostenaufschlag der Miete durch die Grundsteuer ausspricht.

Anpassungen der Grundsteuerreform sind unumgänglich

Würde die Vorstellung Schneiders umgesetzt werden, soll neben der Grundsteuerreform die Betriebskostenverordnung angepasst werden. Diese Verordnung inkludiert die Umlage der Grundsteuer auf Mieten. In Zukunft solle diese Abgabe ausschließlich durch den Eigentümer getragen werden, forderte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion ein.

Kompromisslösungen ohne großen Verwaltungsaufwand

Mit diesen Worten reagierte der Politiker auf eine Warnung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der vor steigenden Mieten aufgrund der höheren Grundsteuer warnte. Der CSU-Chef gab zu verstehen, wie wichtig es sei, Steuer- und damit verbundene Mieterhöhungen zu vermeiden. Söder sprach sich auf der Suche nach einer Kompromisslösung dafür aus, dass insbesondere ein größerer Verwaltungsaufwand vermieden werden müsste. Deshalb müssten die Gelder natürlich an der richtigen Stelle investiert werden.

Die wichtigsten Eckpunkte der Reform stehen fest

Eine Reform der Grundsteuer betrachten Politiker als notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Ausgestaltung der Reform als verfassungswidrig einstuft. Deshalb einigten sich Bund und Länder schon im Februar 2019 auf Eckpunkte der Reform. Zu diesem Zeitpunkt stufte Söder die Inhalte der Reform allerdings schon als kritisch ein. Getreu den ausgearbeiteten Eckpunkten sollte das Konzept für ein Modell entstehen, bei dem das Alter der Häuser, Grundstückswerte sowie durchschnittliche Mietkosten berücksichtigt werden. Die Regierung Bayerns sprach sich in diesem Zusammenhang für ein weitgehend unbürokratische Steuerberechnung aus, die sich nur an der Wohnfläche orientieren sollte.